Vertragsbedingungen zum Eintrag für ÄmterbegleiterInnen

Nutzungsvertrag für die Eintragung als Ämterbegleitung/ "Begleitschutz" im Tacheles-Adressverzeichnis

Ämterbegleitung/"Begleitschutz"

Nutzungsvertrag für Einträge im Adressverzeichnis auf der Homepage von Tacheles e.V. unter www.tacheles-sozialhilfe.de sowie www.my-sozialberatung.de.

§ 1 Bestimmungen

(1) In diesem Adressverzeichnis können sich Einzelperson oder Gruppen eintragen, die andere bei der Durchsetzung ihrer Rechte als unentgeltliche Ämterbegleitung/ „Begleitschutz“ unterstützen möchten. Es handelt sich dabei um beistandsschaftliche Behördenbegleitung und Hilfestellung bei der Durchsetzung der Rechte der um Beistand oder Begleitschutz ersuchenden Personen.

Die Ämtergeleitung ist auf den Umgang mit den SGB II-/ SGB III- und SGB XII-Leistungsträger beschränkt.

ÄmterbegleiterInnen können ihr Unterstützungsangebot im Adressverzeichnis auf der Internetseite des Anbieters unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx sowie www.my-sozialberatung.de eintragen. Diese Personen und Gruppen werden nachfolgend Nutzer genannt.

(2) Anbieter des Adressverzeichnisses ist nach diesen Bestimmungen der Verein Tacheles e.V., Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal, vertreten durch den Geschäftsführer. Dieser wird nachfolgend Anbieter genannt.

§ 2 Bedingungen

(1) Nachfolgende Vertragsbedingungen sind maßgeblich für den Umfang sämtlicher Dienstleistungen vom Anbieter in Zusammenhang mit einem Eintrag im Adressverzeichnis auf der in § 1 Abs. 1 bezeichneten Internetseite des Anbieters und gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Nutzer.

Dies gilt auch, wenn diese bei späteren Regelungen nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden, so erstrecken sie sich doch auf alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung getätigten Einträge und Änderungen sowie sonstigen geschäftlichen Umgang.

(2) Das Adressverzeichnis auf der Internetseite des Anbieters Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de), wird derzeit unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx geführt. Diese Seite ist ebenfalls unter der eigenständigen Internetadresse www.my-sozialberatung.de zu erreichen. Beide Webseiten sind identisch.

(3) Dem Nutzer ist bekannt, dass es sich beim Tacheles-Adressverzeichnis nicht um eine Datenbank handelt, in der nur Personen oder Gruppen verzeichnet sind, die unentgeltlich Ämterbegleitung anbieten, sondern dass dort auch Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen und Rechtsanwälte vertreten sind. ÄmterbegleiterInnen erklären sich mit der gemeinsamen Listung im Tacheles-Adressverzeichnis einverstanden.

(4) Aus der Tatsache, dass die anderen in Abs. 3 genannten Personen und Einrichtungen andere Geschäftsbedingungen haben, lässt sich für die Nutzer kein anderer Anspruch ableiten.

(5) Änderungen, Ergänzungen, abweichende Regelungen müssen immer in schriftlicher Form getroffen werden.

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand ist der Eintrag im Bereich „Tacheles-Adressverzeichnis / Suche / Ämterbegleitung/ Begleitschutz“, der über eine optimierte Suchfunktion Interessenten zugänglich gemacht wird. Im Profileintrag kann die/der ÄmterbegleiterIn sich im Adressverzeichnis als solcher bezeichnen, seine Adress- und Kommunikationsdaten, öffentliche/ nicht öffentliche E-Mail-Adresse, Arbeitsschwerpunkte, sonstige Anmerkungen, sowie mögliches Einsatzgebiet hinterlegen. Das Anzeigeprofil kann die/der BehördenbegleiterIn über einen eigenen Zugang selbst erstellen und nach Erhalt der Zugangsdaten jederzeit selbst verändern und verwalten.

(2) Es handelt sich bei dem Eintrag im Tacheles-Adressverzeichnis um eine Person oder Gruppe, die

  1. angegliedert ist an eine bestehende Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes, einer gewerkschaftlichen- oder kirchlichen Einrichtung, eines Sozialverbandes, einer Verbraucherschutz- oder gleichgestellten Organisation, an eine Vereinigung/ Initiative zur Interessenvertretung von SozialleistungsbezieherInnen oder an eine Vereinigung/ Initiative, die im Rahmen familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger Beziehung tätig ist,

  2. ehrenamtliche Unterstützung Dritter anbietet, ohne eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls (i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG)
    oder

  3. gemeinsam mit anderen Personen als Gruppe Dritten ehrenamtliche Unterstützung anbietet, ohne eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls (i.S.v. § 2 Abs. 1 RDG) vorzunehmen.

§ 4 Eintragungsvoraussetzungen

(1) Der Anbieter Tacheles e.V. behält sich vor Behördenbegleitung anbietende Personen und Gruppen abzulehnen.

Ablehnungsgründe können sein:

  1. wenn keine klare Abgrenzung von faschistischem und rassistischen Gedankengut sowie ausländerfeindlichen und diskriminierenden Positionen erkennbar ist,

  2. bei fehlendem Bezug zu den Arbeitsschwerpunkten dieses Adressverzeichnisses (SGB II/ SGB III/ SGB XII und allgemeine Existenzsicherung oder die anderweitige Interessenvertretung von SozialleistungsbezieherInnen),

  3. wenn einschlägige Erfahrungen mit dem interessierten Nutzer gemacht wurden.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

(2) Es besteht kein Anspruch eines Interessierten auf Eintragung im Tacheles-Adressverzeichnis. Die Entscheidung, ob ein Interessierter oder einer Gruppe in die Datenbank aufgenommen wird, obliegt dem Anbieter.

§ 5 Eintragsregelungen

(1) Die/der Ämterbegleiter/in trägt sich online in das Tacheles-Adressverzeichnis ein. Sie/ er verpflichtet sich dadurch nicht, jegliche Ämterbegleitung anzunehmen.

(2) Die Online-Anmeldung erfolgt durch Anklicken der Kenntnisnahme und Akzeptanz der des vorliegenden Vertrages Ämterbegleitung/ Begleitschutz in der Tacheles-Adressverzeichnis-Eingabemaske. Die Freischaltung erfolgt erst, nachdem die angegebene E-Mail-Adresse der Ämterbegleitung überprüft wurde und diese einen per E-Mail übersandten Bestätigungslink aktiviert hat. Außerdem überprüft der Anbieter, ob Ablehnungsgründe im Sinne von § 4 Abs. 1 vorliegen.

(3) Die Ämterbegleitung anbietende Person hat per Mail (Scann)/ Fax oder Post die vom Anbieter Tacheles vorgegebene Kopperations- und Kompetenzbestätigung einer im Tacheles Adressverzeichnis eingetragenen Organisation/Initiative zu übersenden.

Anhand dieser Vorlage soll überprüft werden, ob die anfragende Ämterbegleitung für diese Aufgabe befähigt ist. Zudem soll die Bestätigung durch eine Organisation/ Initiative der Zusammenführung und Kooperation regionaler Beratungs- und Unterstützungsstrukturen dienen.

(4) Die Kooperations- und Kompetenzbestätigung ist zwingende Voraussetzung für den Eintrag im Tacheles-Adressverzeichnis.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Die Ämterbegleitung versichert, dass die Daten von ihr/ ihm korrekt eingestellt und überprüft wurden. Sie erteilt dem Anbieter für den Auftragszeitraum die Rechte, ihre Daten auf der Internetseite zu veröffentlichen. Der Nutzer stellt den Anbieter Tacheles e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund des veröffentlichten Eintrags geltend gemacht werden.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, den Datensatz ausschließlich zu dem dafür bestimmten Zweck zu verwenden.

§ 7 Freischaltungszeitpunkt

(1) Der Dateneintrag wird in der Regel innerhalb von einer Woche nach Eingang der Kooperations- und Kompetenzbestätigung freigeschaltet.

§ 8 Kostenfreiheit

(1) Für den in § 1 Abs. 1 bestimmten Nutzerkreis ist der Eintrag im Tacheles-Adressverzeichnis kostenfrei.

§ 9 Haftung

(1) Da sämtliche Daten vom Nutzer selbst eingegeben oder korrigiert werden können, übernimmt der Anbieter Tacheles e.V. keinerlei Haftung für fehlerhafte Eintragungen.

(2) Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche sind unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.

(3) Der Anbieter Tacheles e.V. nimmt keine inhaltliche Überprüfung des Dateneintrags vor. Verantwortlich für den gesamten Inhalt ist allein die/der ÄmterbegleiterIn.

(4) Der Anbieter Tacheles e.V. übernimmt keine Haftung bei Fehlverhalten der Ämterbegleitung.

§ 10 Datenschutz

(1) Die/der ÄmterbegleiterIn verpflichtet sich Stillschweigen zu bewahren über alle bei der Ämterbegleitung in seine Kenntnis gelangten Informationen über die bei ihr/ihm um Begleitung und Schutz nachsuchenden Personen.

§ 11 Eintragungslaufzeit und Beendigung

(1) Die Regelung über die Eintragung ist für den in § 1 Abs. 1 bestimmten Nutzerkreis unbefristet.

(2) Die Regelung über die Eintragung wird beendet,

  1. durch Löschung, die der Nutzer selbst vornehmen kann,

  1. durch Löschung seitens des Anbieters, bei hinreichend begründeten Beschwerden anderer über die Tätigkeit der Ämterbegleitung, die darauf schließen lassen, dass die Person nicht zur unabhängigen Unterstützung der Interessen von SozialleistungsbezieherInnen im Umgang mit Behörden geeignet ist,

  2. durch Löschung seitens des Anbieters, wenn Hinweise auf Ausschlusstatbestände im Sinne von § 4 Abs. 1 vorliegen,

  3. durch Löschung seitens des Anbieters bei hinreichend glaubhaft gemachten Hinweisen durch Dritte, dass das Begleitungsangebot nicht mehr besteht.

§ 12 Allgemeine Bestimmungen

(1) Für alle Regelungen zwischen dem Anbieter und der/dem Ämterbegleiter/in gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Wuppertal.

§ 13 Salvatorische Klausel

(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in sie aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält.

(2) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Auslegung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieser Vereinbarung oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Aspekt bedacht hätten.

Tacheles e.V.

Wuppertal, September 2008

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