Kurzinformationen für Rechtsanwältinnen und -anwälte
- Grundsätzlich kann sich jede/jeder Rechtsanwältin/-anwalt in das Adressverzeichnis eintragen, sofern sie/er die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 des Nutzungsvertrages für Rechtsanwälte erfüllt und der inhaltliche Bezug zum SGB II, SGB III, SGB XII und zur allgemeinen Existenzsicherung erkennbar ist.
- Das Adressverzeichnis bietet komfortable Such- und Anzeigefunktionen.
- Mit Ihrem persönlichen Benutzerkonto können Sie jederzeit Änderungen an Ihrem Eintrag selbst vornehmen.
- Der Eintrag kostet 10 EUR im Monat, 120 EUR im Jahr, zzgl. der jeweils gültigen MwSt. Die Gebühr wird mit Beginn des Monats fällig, der auf den Eintragungsmonat folgt, und dann halbjährlich immer zum 1. Januar und 1. Juli des laufenden Jahres. Wird ein Eintrag außerhalb der Halbjahresfrist getätigt, werden die Kosten anteilig berechnet, um dann in der Folgerechnung den Abrechnungsmodus 1. Januar oder 1. Juli zu erreichen.
- Wünschenswert ist die Abrechnung der Gebühr per Lastschriftverfahren, selbstverständlich ist auch die Überweisung des Betrages möglich.
- Der Nutzungsvertrag wird für ein Jahr geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Details entnehmen Sie bitte dem Nutzungsvertrag